Haüfige Fragen
1. Kosten und wer trägt diese:
Bereits vor Überlassung des Hundes an den Assistenznehmer entstehen für Anschaffung, Ausbildung, Versorgung und Verpflegung des Hundes, Verwaltung Qualitätstest, Gesundheitsuntersuchung inkl. Kastration, Einarbeitung der Familien, Erwerb von Ausrüstung, Teamprüfung und Versicherungen Kosten in Höhe von rd. 28.000, -€.
Nach dem Umzug zum Assistenznehmer entstehen monatlich weitere Kosten in Höhe 400,-€ für Versicherungen, 2 Trainingsstunden pro Monat, Organisatorisches etc.
Der Verein generiert zur Realisierung des Projektes „Assistenzhund für Sie“ über seine Homepage, soziale Medien und Spendenplattformen Spenden. Auch Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen unterstützen regelmäßig die Arbeit des Vereins.
Reichen die gesammelten Spenden für die oben genannten Kosten vor Umzug des Hundes zum Assistenznehmer nicht aus, zahlt der Assistenznehmer die fehlende Differenz zusammen mit den monatlichen Kosten nach dem Umzug im Rahmen einer monatlichen Nutzungsgebühr. Der Assistenznehmer erhält den konkreten Zahlungsplan und damit auch die Informationen ob und in welcher Höhe Nutzungsgebühren zu zahlen sind, vor Abschluss des Vertrages.
Futter, Spielzeug und Tierarzt-Kosten, die von der Tierkrankenversicherung nicht abgedeckt sind, werden von dem Assistenznehmer ebenfalls gezahlt.
Die erste Nutzungsgebühr ist mit Beginn des Monats fällig, in dem die Einarbeitung startet.
2. Eigentum und Besitz
Der Hund steht im Eigentum des Vereins und wird dem Assistenznehmer für den Einsatz als Assistenzhund überlassen.
3. Haftung:
Für den Hund besteht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung durch den Verein; diese deckt Schäden ab, die der Hund gegenüber Dritten verursacht.
4. Was ist, wenn der in Betracht kommende Hund seinen Gesundheitscheck oder den Qualitätstest nicht besteht?
In diesem Fall wird der Hund von uns als Familienhund an einen passenden Menschen vermittelt und wir bilden für den an und seinen Bedarf einen anderen Hund aus.
5. Was geschieht mit dem Hund nach seiner Ausmusterung oder wenn er in Rente geht?
Das hängt vom Grund für die Ausmusterung ab. Liegt dieser in gesundheitlichen oder charakterlichen Schwierigkeiten, sucht der Verein zunächst eine neue Familie für den Hund, die mit diesen Problemen umgehen kann. Eine Übernahme durch den Assistenznehmer ist in diesem Falle nicht möglich, auch nicht als Familienhund.
Soweit ein Hund altersbedingt in Rente geht entscheidet der Verein, ob der Assistenznehmer den Hund übernehmen kann.
6. Wo findet die Einarbeitung statt?
Die erste Einarbeitung findet am Vereinssitz in 51491 Overath. statt Die weitere Einarbeitung nach dem Umzug findet am Wohnort des Assistenznehmers statt.
7. Kann ich ein eigenes Spendenkonto einrichten oder selbst Spenden sammeln?
Offizielle Spendenkonten dürfen nur von gemeinnützigen / als wohltätig anerkannten Organisationen eröffnet werden. Bei uns im Verein ist die Mitarbeit des Assistenznehmers bei der Generierung von Spenden unbedingt notwendig, gemeinsam schaffen wir mehr als eine/r alleine. Selbstverständlich darf auch der Assistenznehmer selbst Gelder für „seinen“ Assistenzhund sammeln; bitte erkundigen Sie sich zu diesem Thema bei einem Steuerberater.
8. Kann ich für meinen eigenen Assistenzhund bei dem Verein Spenden einzahlen und erhalte ich dann eine Spendenbescheinigung über diese Spende?
Natürlich können Sie bereits vor dem Umzug des Hundes auf das jeweilige Spendenkonto einzahlen. Das Ausstellen einer Spendenbescheinigung ist in diesem Fall jedoch nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bei einem Steuerberater.
9. Ich habe einen Hundetrainer bei mir in der Nähe, mit dem ich den Hund ausbilden möchte. Ist dies möglich?
Nein. Die Vereinshunde werden ausschließlich von den vereinsinternen Trainern trainiert. Nur so ist es möglich, den gewünschten Standard und die Einhaltung der Auflagen der ADI / ADEu sicherstellen.