für Assistenzhunde und ihre Menschen

Unsere aktuellen Spendenaktionen:

Assistenzhunde für Kinder...

Welpen für die Assistenzhundeausbildung

Zoe

Sachspenden:

Hund mit Geldschein im Mund

Wir suchen einen Rollstuhl für das Training.

Jetzt spenden

Über die Projekte:

Ein tierischer Freund und Lebensretter für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder chronischer Erkrankung….

Dies bleibt für viele Familien ein Wunschtraum. Ein Assistenzhund wird speziell auf die Bedürfnisse der Familie ausgebildet. 6000 Trainingsstunden sind dabei eher die Normalität als die Ausnahme…. dazu kommen Anschaffung, Gesundheitscheck, Futter, Steuer, Versicherung… während der zweijährigen Ausbildung.

Schnell sind so 25.000 €uro oder auch mehr zusammen gekommen: kaum zu schaffen für eine Familie mit „besonderem“ Kind / Jugendlichen.

Daher möchten wir auch weiterhin Spenden sammeln, Assistenzhunde ausbilden und Familien so mit einem geringeren Eigenanteil einen Assistenzhund ermöglichen. 

Wir BEDANKEN uns sehr herzlich für ihre Bereitschaft uns und unsere Arbeit zu unterstützen!

 

Geldspenden erbitten wir auf unser Konto bei der

                                            Sparkasse KölnBonn – 

                                            Spendenkonto: 1934072479 

                                            IBAN: DE04 3705 0198 1934 0724 79 –

                                            BIC: COLSDE33XXX

                                            Verwendungszweck: „das Projekt für das Sie penden möchten“

 

Sachspenden erbitten wir an unsere Geschäftsstelle:

Helfende Pfoten e.V.

Geschäftstelle Küsters,

Kirchweg 27,

51491 Overath

Tel: 02204-4807877 

eMail: kontakt@helfende-pfoten.de

 

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Möchten sie eine Spendenquittung? Bitte lassen sie uns eine eMail oder ein Fax mit ihrem Namen und ihrer Adresse zukommen. Sobald wir ihren Spendeneingang verbuchen konnten stellen wir ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung aus!

Bei SACHSPENDEN benötigen wir bitte eine Information mit folgenden Infos:

O Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen. Die Zuwendung wurde nach dem Wert der Entnahme (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) und nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt, bewertet.

O Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.

O Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.